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Die Regeln 2011
 


§ 1 Teilnahmeberechtigung:

Die Challenge 4 MTB ist eine Vielseitigkeitsrennserie für Mountainbiker.

Teilnahmeberechtigt sind Hobbyfahrer, die nicht im Besitz einer gültigen Lizenz sind. Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. Lizenzfahrer dürfen an zugelassenen Rennen teilnehmen, werden aber für die Serie nicht gewertet. Die einzelnen Rennen werden von den jeweiligen Veranstaltern in Eigenverantwortung durchgeführt. Die Startgebühren werden für jedes Rennen einzeln erhoben.

§ 2 Anmeldung:

Für jedes Einzelrennen ist eine eigene Anmeldung beim jeweiligen Veranstalter notwendig. Die Teilnahme an der Challenge muss bei der Anmeldung auf dem Formular explizit angegeben werden!

Ab dem ersten bis inclusive dem vierten Rennen werden Startnummern ausgegeben, die auch für die weiteren Rennen der Serie verwendet werden. Für die Nummer hat jeder Teilnehmer eine Gebühr von 3,- € zu entrichten. Da die Startnummer für die gesamte Serie gilt, ist sie zu allen Rennen mitzubringen! Bei Verlust kann eine Ersatznummer für 5,- € erworben werden.

§ 3 Wertung:

Für die Gesamtwertung werden nur Teilnehmer gewertet, die

  • an mindestens einem der ersten vier Rennen (Warm-up-Marathon Hellental, Kamicup Barntrup, Race To Sky Boffzen, XC-Rennen Kollerbeck) teilgenommen und die Serienteilnahme bei der dortigen Anmeldung angegeben haben und
  • Sechs von neun Rennen kommen in die Wertung.
  • Es wird die relative Platzierung in den Einzelrennen nur unter den Teilnehmern der Challenge gewertet, nicht die absolute Platzierung unter den gesamten Fahrern! Dadurch soll die Wertung fairer und übersichtlicher werden.
  • Es kommen nur Einzelergebnisse in die Challengewertung, bei denen der Teilnehmer gewertet wurde (Zielankunft).
  • Jede mit mindestens einem/einer Teilnehmer/in besetzte Klasse wird gewertet. Die Klassen der Einzelrennen können davon abweichen!

§ 4 Klassen:

Es werden folgende Klassen gewertet:

Klasse Jahrgang

U13

1999 und jünger

U15

1997 - 1998

U17

1995 - 1996

Junioren/innen (U19)

1993 - 1994

Herren/Damen

1982 - 1992

Masters

1971 - 1981

Senioren/innen I

1961 - 1970

Senioren/innen II

1960 und älter


Die Wertung erfolgt getrennt nach Geschlecht!


§ 5 Punktevergabe:

Für jedes Rennen werden Punkte vergeben.
Für U13 und U15 werden von den Veranstaltern der Rennen eigene, kürzere Strecken angeboten oder können aus technischen Gründen auch ganz wegfallen!

Es werden Punkte nach folgendem Schema vergeben:


Platz
Punkte
Platz
Punkte
Platz
Punkte
Platz
Punkte
Platz
Punkte
1
100
11
44
21
30
31
20
41
10
2
90
12
42
22
29
32
19
42
9
3
80
13
40
23
28
33
18
43
8
4
70
14
38
24
27
34
17
44
7
5
65
15
36
25
26
35
16
45
6
6
60
16
35
26
25
36
15
46
5
7
55
17
34
27
24
37
14
47
4
8
50
18
33
28
23
38
13
48
3
9
48
19
32
29
22
39
12
49
2
10
46
20
31
30
21
40
11
ab 50
1

§ 6 Preisvergabe:

Die Teilnahme an der letzten Veranstaltung (Bootshaus Höxter, Abschluss und Party) ist insofern Pflicht, dass Teilnehmer, die zur dortigen Siegerehrung nicht erscheinen, in der Wertung bleiben, aber keinen Anspruch auf Preisvergabe haben.

Für die max. drei Besten mit der jeweils höchsten Punktzahl jeder Klasse werden Pokale vergeben. Bei Punktgleichheit entscheidet die bessere Durchschnittsplatzierung innerhalb der maximal 6 Rennen. Sollte dann immer noch Gleichstand gegeben sein, wird die Platzierung mehrfach vergeben. Alle Teilnehmer können zum Abschluss auf Wunsch eine Urkunde erhalten.

§ 7 Wettkampfausschuss:

Der Wettkampfausschuss besteht aus jeweils einem Vertreter der einzelnen Veranstalter.

Einspruch gegen die Wertung kann nur unmittelbar nach Bekanntgabe eingelegt werden, beim letzten Rennen nur bis 30 Minuten nach Veranstaltungsende.
Für einen Einspruch sind 30,- Euro Gebühr zu hinterlegen.
Falls dem Einspruch stattgegeben wird, werden die 30,- Euro erstattet.
Bei Ablehnung des Einspruchs wird die Gebühr einbehalten.

§ 8 Datenschutz:

Jeder Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass

  • seine Daten zur Durchführung der Veranstaltung und der Veröffentlichung der Ergebnislisten gespeichert und, Name, Vorname, Wohnort, Verein und Alter, veröffentlicht werden sowie
  • im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachte Fotos, Filmaufnahmen oder Interviews vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.

§ 9 Haftungsausschluss:

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Haftungsansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. Jeder Teilnehmer hat selbst zu haften für Unfälle bzw. für Haftpflichtschäden, die durch ihn verursacht werden.